Pressemitteilung zu den verschärften Corona-Restriktionen
Zu den verschärften Corona-Restriktionen in Form der Allgemeinverfügung im Kreis Gütersloh nehmen der AfD-Kreisverband und die AfD-Fraktion im Kreistag Gütersloh wie folgt Stellung:
„Die Maßnahmen haben vereinfacht gesagt das Ziel, das Infektionsgeschehen zu reduzieren. Wir sehen darin allerdings eine unverhältnismäßig vorgenommene Einschränkung von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger, die keinen spürbaren Nutzen erwarten lassen. Eine Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr führt in kleineren Städten oder Gemeinden wie Langenberg, Borgholzhausen, Steinhagen, Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock, Herzebrock-Clarholz, Versmold oder Werther, aber auch in Verl und Rheda-Wiedenbrück sowie in der Großstadt Gütersloh zu keiner messbaren Reduzierung von Infektionsmöglichkeiten. Es wird über das Ziel hinausgeschossen. Wer zur Zeit nach 20 Uhr im Kreis Gütersloh unterwegs ist, wird sehen, dass man dort kaum Menschen antreffen kann. Wo soll dies auch geschehen? Sämtliche Gaststätten oder andere Treffpunkte sind ohnehin schon wochenlang geschlossen.
Bisher hat sich das Land NRW in der CoronaSchVO immer auf den öffentlichen Bereich beschränkt. Die private Wohnung war nie das Ziel der Wirkungsweite der CoronaSchVO. Immerhin geht es hier auch um ein hohes Schutzgut des Grundgesetzes: die private Wohnung. Einschränkungen muss man auch überwachen können. Der Kreis Gütersloh verfügt nicht über das Personal zur Überwachung der Bandbreite der vorgenommenen Einschränkungen. Er ist also auf Mitwirkung von aufmerksamen und meldefreudigen Nachbarinnen und Nachbarn angewiesen.“, so Alexander Alt, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Kreistag Gütersloh.
Im Gesundheitssystem wurden jahrelang massive Einsparungen vorgenommen. Die Personalknappheit ist groß und es herrscht das Diktat der leeren Kassen. „Die Defizite werden nicht angegangen. Stattdessen nutzt man nun die Pandemie, um die Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems als Rechtfertigungsgrundlage für die vergangene Sparorgie heranzuziehen. Die Maßnahmen zur Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung und die Ausgangssperren sind im großen Maße leider nichts anderes als ein zahnloser Papiertiger, der im wahrsten Sinne des Wortes ins Leere führt.
Wie viele Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst sollen vor allem nachts unterwegs sein, um die Einschränkungen zu kontrollieren oder den Hinweisen von mitteilsamen Nachbarinnen und Nachbarn nachzugehen?
Auf uns als AfD-Kreisverband erweckt all dies den Eindruck, dass man versuchen möchte in Erfahrung zu bringen, wie weit staatliche Eingriffe gehen können und dürfen. Es werden zwei Schritte vorwärts gegangen und bei spürbarem Widerstand seitens der Bevölkerung wird für einen kurzen Moment der Rückwärtsgang eingelegt.
Die Bürgerinnen und Bürger sind hierfür allerdings viel zu verängstigt. Dass damit verbunden die Gefahr besteht Grundrechte wegen der Infektionsgefahr auszuhebeln, liegt auf der Hand. Wir werden sehr aufmerksam beobachten, ob die Restriktionen der Allgemeinverfügung am 10.01.2021 tatsächlich enden werden. Es bleibt abschließend zu hoffen, dass die Inzidenzwerte, die für die dazugehörigen behördlichen Entscheidungen maßgeblich sind, massiv sinken werden. Sonst laufen wir im Jahr 2021 Gefahr in einer Gesellschaft aufzuwachen, die weniger auf die Freiheit und die Eigenverantwortung der mündigen Bürgerinnen und Bürger, sondern mehr auf staatliche Restriktionen setzt.“, so Axel Nußbaum, Sprecher des AfD-Kreisverbands Gütersloh.
Gez. Alexander Alt Stellvertretender Sprecher des AfD-Kreisverbands Gütersloh