Pressemitteilung zum OVG-Urteil zu den Abwassergebühren ( Aktenzeichen: 9 A 1019/20)
Das o.a. Urteil zeigt auf, dass nicht nur in Oer-Erkenschwick die Bescheide für Abwassergebühren zu hoch angesetzt sein könnten. Somit könnten auch Steinhagener Bürgerinnen und Bürger zu viel Geld an die öffentliche Hand gezahlt haben. Die hohe Inflation belastet die Bürgerinnen und Bürger enorm. Sofern durch öffentlich-rechtliche Forderungen zusätzliche Belastungen entstanden sind, die an sich nicht zulässig waren, ist es ein berechtigtes Anliegen des Steuerzahlers, dass zu viel vereinnahmtes Geld wieder zurückgegeben wird. Für immer mehr Familien zählt inzwischen jeder Cent.
Die Anfrage hat das Ziel, die Bemessung der kommunalen Abgaben, hier insbesondere im Bereich des Abwasserwesens, für die Bürgerinnen und Bürger transparent nachvollziehbar zu machen. Den Steuerzahlern soll deutlich werden, ob die kalkulierten Gebühren nach aktueller Rechtsprechung korrekt fakturiert worden sind, oder ob Nachbesserungen erforderlich werden.
Sofern eine neue Berechnung der zu entrichtenden Abgaben erforderlich wird, ist den Steuerpflichtigen offenzulegen, welche Entlastungen für die Gebührenzahler einhergehen und wie die Gemeinde die zusätzlichen Belastungen der daraus resultierenden tatsächlichen Mindereinnahmen kompensieren wird.